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Thema: Tempo 30

Tempo 30: Mit 30 fängt das Leben an

Eine Fachtagung des Bundesamtes für Unfallverhütung bfu im Juni 2003 zum Thema Tempo 30/50 zeigt das Bedürfnis nach ausgewogener Nutzung des öffentlichen Strassenraums: Gegen 800 Personen, rund doppelt so viele als erwartet, nahmen teil.

Trendwende

Drei Jahre nach dem klaren Scheitern der VCS-Initiative „Strassen für alle“ liegt Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen voll im Trend. Offenbar wächst die Einsicht, dass sich Verkehrsberuhigung positiv auf die Wohn- und Lebensqualität auswirkt: Weniger Unfälle bedeuten weniger Angst, Lärm und Abgase. Das Tauwetter lässt sich nicht bloss durch einen allgemeinen Sinneswandel erklären, sondern auch mit den gelockerten und klareren Bestimmungen zur Schaffung von Tempo-30-, Begegnungs- und Fussgängerzonen. Der Zuger Ständerat Peter Bieri hat in der zuständigen parlamentarischen Kommission die neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik massgeblich mitgeprägt.

Vorgehensweise

Kontrovers diskutiert wird zur Zeit die Strategie, wie man am besten ans Ziel gelangt. Die einen verfechten ein quartierweises Vorgehen auf Initiative der Anwohnerschaft, Andere plädieren für flächendeckende Lösungen auf dem ganzen Gemeindegebiet, was ein Gesamtkonzept für Tempo 30/50 erfordert. Variante 1 hat den Nachteil, dass das neue Verkehrsregime grösserer baulicher Anpassungen bedarf und trotzdem in der Regel schlechter beachtet wird. Variante 2 setzt sich der Gefahr des „alles oder nichts“ aus. Orientierungsversammlungen und Workshops mit der Bevölkerung könnten aber auch hier einen mehrheitsfähigen Goodwill schaffen.
An der bfu-Tagung kam in verschiedenen Referaten deutlich zum Ausdruck, dass Tempo-30-Zonen möglichst grosse Gebiete umfassen sollten, um bei verhältnismässig bescheidenen Kosten eine optimale Wirkung zu entfalten.



Zuger Perspektiven

Im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen sind in Baar, Cham, Hünenberg und Risch grossflächige Verkehrsberuhigungen ein zentrales Thema. Nicht so leider in der Stadt Zug, wo man sich seit Mitte der 90er-Jahre mit Tempo 30 in den Quartieren Guthirt, Rosenberg und Oberwil begnügt und in Kauf nimmt, dass die Geschwindigkeitsregelung kaum beachtet wird. Eine Initiative für ein flächendeckendes Gesamtkonzept gemäss den neuen Gesetzesbestimmungen hätte wohl wenig Chancen im heutigen Grossen Gemeinderat. Das „Verschlafen“ einer zeitgemässen Velostation am neuen Bahnhof Zug, das zögerliche Entschärfen neuralgischer Punkte im Strassennetz oder der schmähliche Rückzieher bei der europaweiten Aktion „autofreie Innenstadt“ vom 22. September sind kein Anlass zur Hoffnung.

Prioritäten setzen

 Ständerat Bieri hat in seinem Referat vom 17. Juni in Bern genüsslich darauf hingewiesen, dass die schweizerische Bundesverfassung kein „Recht auf Autofahren“ postuliert, hingegen sehr wohl ein „Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“, womit die Prioriäten eigentlich klar wären. Neben reduzierten Geschwindigkeiten in Wohnquartieren beeinflussenauch Grösse und Masse der Fahrzeuge das Unfallgeschehen. Von „Geländemonstern“, wie ein Unfallmediziner in Bern übergrosse PWs mit harten Fronten apostrophierte, gehen selbst bei einer Kollisionsgeschwindigkeit von 25 km/h tödliche Gefahren aus. Leider ist die Nachfrage für diese ressourcenfressenden Ungetüme ungebrochen.

Gerhard Schmid

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