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Thema: Tempo 30 Tempo 30: Mit 30 fängt das Leben an Eine Fachtagung des Bundesamtes für Unfallverhütung
bfu im Juni 2003 zum Thema Tempo 30/50 zeigt das Bedürfnis
nach ausgewogener Nutzung des öffentlichen Strassenraums: Gegen
800 Personen, rund doppelt so viele als erwartet, nahmen teil. Trendwende Drei Jahre nach dem klaren Scheitern der
VCS-Initiative „Strassen für alle“ liegt Tempo 30
auf siedlungsorientierten Strassen
voll im Trend. Offenbar wächst die Einsicht, dass sich Verkehrsberuhigung
positiv auf die Wohn- und Lebensqualität auswirkt: Weniger Unfälle
bedeuten weniger Angst, Lärm und Abgase. Das Tauwetter lässt
sich nicht bloss durch einen allgemeinen Sinneswandel erklären,
sondern auch mit den gelockerten und klareren Bestimmungen zur Schaffung
von Tempo-30-,
Begegnungs- und Fussgängerzonen. Der Zuger Ständerat Peter
Bieri hat in der zuständigen parlamentarischen Kommission die neue
Strassen-Verkehrssicherheitspolitik massgeblich mitgeprägt. Vorgehensweise Kontrovers diskutiert wird zur Zeit die Strategie, wie man am besten
ans Ziel gelangt. Die einen verfechten ein quartierweises
Vorgehen auf
Initiative der Anwohnerschaft, Andere plädieren für flächendeckende
Lösungen auf dem ganzen Gemeindegebiet, was ein Gesamtkonzept
für Tempo 30/50
erfordert. Variante 1 hat den Nachteil, dass das neue Verkehrsregime grösserer
baulicher Anpassungen bedarf und trotzdem in der Regel schlechter beachtet
wird. Variante 2 setzt sich der Gefahr des „alles oder nichts“ aus.
Orientierungsversammlungen und Workshops mit der Bevölkerung könnten
aber auch hier einen mehrheitsfähigen
Goodwill schaffen. |
Zuger Perspektiven Im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen sind in Baar, Cham, Hünenberg und Risch grossflächige Verkehrsberuhigungen ein zentrales Thema. Nicht so leider in der Stadt Zug, wo man sich seit Mitte der 90er-Jahre mit Tempo 30 in den Quartieren Guthirt, Rosenberg und Oberwil begnügt und in Kauf nimmt, dass die Geschwindigkeitsregelung kaum beachtet wird. Eine Initiative für ein flächendeckendes Gesamtkonzept gemäss den neuen Gesetzesbestimmungen hätte wohl wenig Chancen im heutigen Grossen Gemeinderat. Das „Verschlafen“ einer zeitgemässen Velostation am neuen Bahnhof Zug, das zögerliche Entschärfen neuralgischer Punkte im Strassennetz oder der schmähliche Rückzieher bei der europaweiten Aktion „autofreie Innenstadt“ vom 22. September sind kein Anlass zur Hoffnung.
Prioritäten setzen Ständerat Bieri hat in seinem Referat vom 17. Juni in Bern genüsslich
darauf hingewiesen, dass die schweizerische Bundesverfassung kein „Recht
auf Autofahren“ postuliert, hingegen sehr wohl ein „Recht auf körperliche
und geistige Unversehrtheit“, womit die Prioriäten eigentlich klar
wären. Neben reduzierten Geschwindigkeiten in Wohnquartieren beeinflussenauch
Grösse und Masse der Fahrzeuge das Unfallgeschehen. Von „Geländemonstern“,
wie ein Unfallmediziner in Bern übergrosse PWs mit harten Fronten apostrophierte,
gehen selbst bei einer Kollisionsgeschwindigkeit von 25 km/h tödliche
Gefahren aus. Leider ist die Nachfrage für diese ressourcenfressenden
Ungetüme
ungebrochen. |