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Vandalismus gegen Velos am Bahnhof Zug

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Bilder Andreas Hägi vom Sonntag ca. 17h.
Bahnhof Haupteingang Seite Metalli. Ca. 15 Velos wurden komplett von den Veloplätzen gerissen. Die Randale hatte vermutlich bereits am Samstag begonnen.

Nicht nur als Folge des Velo-Vandalismus vom 8. Mai 04 hat die IG Velo der Zuger Polizei die untenstehenden Fragen gestellt.
In der prompten Antwort des Kantons wurden viele der Fragen an Amstsstellen der Stadt Zug delegiert. Wir haben daher die Antworten der Polizei an die betroffene Sicherheitsabteilung der Stadt Zug und die Stadtökologie zur Stellungnahme weiter geleitet.

Fragen der IG Velo an die Zuger Polizei und an die zuständigen Stellen der Stadt Zug:

Frage: Was für Schäden wurden von Vandalen am Samstag, 8. Mai im Bahnhofumfeld von Zug angerichtet? Waren diese gezielt gegen Velos gerichtet?
Antwort: Es wurde eine erhebliche Unordnung angerichtet. Es haben aber keine erheblichen Sachbeschädigungen stattgefunden. Es kann auch nicht gesagt werden, dass gezielte Aktionen gegen Velos gerichtet waren. Polizeilich erfasst ist lediglich eine Sachbeschädigung, die nicht ein Velo betrifft.

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Drei Fahrräder aufeinander geworfen (vor Bahnhof Haupteingang).

IGVelo Zug: Sind der Polizei frühere Fälle von Vandalismus um den Bahnhof bekannt?
Kanton: Es sind keine Fälle von Vandalismus (abgesehen von Sprayereien an Zügen) um den Bahnhof bekannt. Insbesondere ist nicht bekannt, dass speziell Fahrräder am Bahnhof beschädigt wurden.

IGVelo Zug: Wer ist für die Sicherheit der Veloabstellanlagen und der Zufahrten dorthin zuständig?
Kanton: Hier stellt sich die Frage, ob die Sicherheit im Bereich des Bahnhofes gemeint ist oder die Sicherheit im ganzen Kanton? Derzeit arbeitet die Stadt Zug eine neue Veloordnung aus. In diesem Zusammenhang können allenfalls Fragen an das Polizeiamt der Stadt Zug bzw. an das Mobilitätsmanagement gerichtet werden. Weiter wird der Stadtökologe Bruno Trüssel Fragen in diesem Zusammenhang beantworten können (Tel. 041 / 728 23 85).
Stadt: Der Eigentümer einer Veloabstellanlage muss diese so unterhalten, dass durch deren Betrieb niemand gefährdet wird. Die Zufahrten müssen korrekt signalisiert sein.
Für böswillige Sachbeschädigungen ist alleine die Täterschaft verantwortlich, unabhängig davon, welche Gegenstände oder Einrichtungen beschädigt werden. Von dieser Verantwortung darf eine Täterschaft nicht entlastet werden.

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Abstellpätze Glashof: Einige Bikes wurden auf korrekt parkierte Velos geworfen.

IGVelo Zug: Wie wird mutwilligen Beschädigungen von parkierten Velos begegnet?
Kanton: Die Zuger Polizei empfiehlt, Beschädigungen von Velos anzuzeigen. Damit wird die Grundlage für weitere Ermittlungen gelegt. Zudem wirkt die Zuger Polizei allgemein präventiv durch ihre uniformierte Präsenz.

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IGVelo Zug: Gibt es ein Konzept, wie der Verwahrlosung des Bahnhofumfelds begegnet werden kann?
Kanton: Es ist nicht Aufgabe der Zuger Polizei zu beurteilen, ob die Einschätzung der Verwahrlosung zutrifft. Das Mobilitätsmanagement der Stadt Zug führt unter Einbezug der SBB, dem Stadtökologen, dem städtischen Werkhof und unserer Dienststelle jährlich eine "Veloräumungsaktion" durch. Damit will man eine gute Ordnung und einen guten Eindruck bei den Passanten/Touristen erreichen.
Stadt: Ein Patentrezept gibt es nicht. Die Stadtverwaltung wird – sofern die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen – weiterhin Veloräumaktionen durchführen.

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Richtung Siemens: 2 Fahrräder in der Baugrube.

IGVelo Zug: Wäre mit einer bedienten Velostation (vgl. "Thema Velostation") aus polizeilicher Sicht eine Sicherheitsgewinn zu erwarten?
Kanton: Eine bediente Velostation würde bestimmt einen Sicherheitsgewinn darstellen.
Stadt: Die Alternative Fraktion (SGA/Parteilose) hatte im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) eine Motion zur Schaffung einer Velostation beim neuen Bahnhof Zug eingereicht. Der GGR hat diese Motion an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2003 beraten und den Stadtrat beauftragt, dem GGR den Bau einer Velostation in Etappen vorzuschlagen. Die neue Vorlage dazu kann noch im ersten Halbjahr 2004 dem Stadtrat unterbreitet werden.

IGVelo Zug: Dürfen auf signalisierten Veloabstellplätzen Motorräder und Roller parkiert werden? Ist diese Praxis schweizweit geregelt?
Kanton: Nein, dies ist nicht erlaubt, vgl. OBV Ziff. 253 / 254.

IGVelo Zug: Wer ist in der Stadt Zug für die öffentlichen Veloabstellanlagen wie beispielsweise Neustadtcenter (Areal), Bundesplatz (beim Kiosk), Burgbach (neben Burgbachkeller) etc. etc. zuständig?
Kanton: Es handelt sich hier um öffentliche Plätze. Diese Frage sollte durch den Stadtökologen beantwortet werden.
Stadt: Eigentümerin dieser Veloabstellanlagen ist die Stadt Zug. Sie muss diese korrekt und einwandfrei unterhalten wie ein privater Eigentümer. Verantwortlich für den Langsamverkehr bei der Stadtverwaltung Zug ist das Polizeiamt (Verkehrstechnik).

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Bahhof Haupteingang Seite Metalli. ein Bild der Zerstörung

Die Fragen wurden durch die Sicherheitsabteilung des Kantons und das Sicherheitsdepartement der Stadt beantwortet. Die Fragen stellte Nick Mijnssen.

Kommentar:
Verwahrlosung fängt beim Velo an

Am Wochenende des 8. und 9. Mai wurde, den offensichtlichen Spuren zu Folge, um den Bahnhof Zug erheblich randaliert. Diese Aggressionen haben sich einmal mehr gegen die dort parkierten Velos gerichtet. Ob diese im Zusammenhang mit dem von der Zuger Presse vom 10.5. berichteten Saubannerzug von Skinheads standen, muss im nachhinein eine Vermutung bleiben.
Gegen Velos gerichteter Vandalismus ist aber weder neu noch ein Einzelfall: Der neue Bahnhof hat leider nichts an der Tatsache geändert, dass der Bereich der Veloabstellanlagen ein trauriges Bild abgibt von vergammelten und demolierten Velos, sowie Fahrrädern, von denen Teile geklaut wurden und in den Ständern "Vergessen" wurden. Mit der erwähnten einmal jährlich durchgeführten Veloräumaktion kann weder der "gute Eindruck", noch eine minimale soziale Kontrolle des Bahnhofumfelds erreicht werden.
Zu befürchten ist, dass die Velo Fahrenden sich mit der Situation abgefunden haben, dass die Interessen des umweltfreundlichsten Transportmittel bei den Behörden kein Gehör finden. In der Annahme, dass es ohnehin nichts nützt, macht deshalb kaum jemand eine Anzeige.
Es ist höchste Zeit, dass die Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen und Kapazitäten und Mittel finden, die es heute in einem tendenziell anonymen Bahnhofumfeld offenbar braucht, um einer Verwahrlosung vorzubeugen. dazu müssten die Erfahrungen in anderen Städten beigezogen werden.
Acuh die Einrichtung einer bedienten(!) Velostation ist ein probates Mittel, um mit menschlicher Präsenz dem Eindruck des sozialen Niemandslandes zu vermeiden. Auch dazu gibt es Erfahrungen.

Nick Mijnssen

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