Thema:
Vandalismus gegen Velos
am Bahnhof Zug

Bilder Andreas Hägi vom Sonntag ca. 17h.
Bahnhof Haupteingang Seite Metalli. Ca. 15 Velos wurden komplett
von den Veloplätzen gerissen. Die Randale hatte vermutlich bereits
am Samstag begonnen.
Nicht nur als Folge des Velo-Vandalismus vom 8. Mai 04
hat die IG Velo der Zuger Polizei die untenstehenden Fragen gestellt.
In der prompten Antwort des Kantons wurden viele der Fragen an Amstsstellen
der Stadt Zug delegiert. Wir haben daher die Antworten der Polizei an
die
betroffene
Sicherheitsabteilung der Stadt Zug und die Stadtökologie zur Stellungnahme
weiter geleitet.
Fragen der IG Velo an die Zuger Polizei
und an die zuständigen Stellen der Stadt Zug: Frage: Was für Schäden wurden von Vandalen
am Samstag, 8. Mai im Bahnhofumfeld von Zug angerichtet? Waren diese
gezielt
gegen
Velos gerichtet?
Antwort: Es
wurde eine erhebliche Unordnung angerichtet. Es haben aber keine erheblichen
Sachbeschädigungen stattgefunden.
Es kann auch nicht gesagt werden, dass gezielte Aktionen gegen Velos
gerichtet waren. Polizeilich erfasst ist lediglich eine Sachbeschädigung,
die nicht ein Velo betrifft.

Drei Fahrräder aufeinander geworfen (vor
Bahnhof Haupteingang).
IGVelo Zug: Sind der Polizei frühere Fälle von Vandalismus
um den Bahnhof bekannt?
Kanton: Es
sind keine Fälle von Vandalismus (abgesehen
von Sprayereien an Zügen) um den Bahnhof bekannt. Insbesondere ist
nicht bekannt, dass speziell Fahrräder am Bahnhof beschädigt
wurden.
IGVelo Zug: Wer ist für die Sicherheit der Veloabstellanlagen
und der Zufahrten dorthin zuständig?
Kanton: Hier
stellt sich die Frage, ob die Sicherheit im Bereich des Bahnhofes gemeint
ist oder die Sicherheit im ganzen Kanton?
Derzeit arbeitet die Stadt Zug eine neue Veloordnung aus. In diesem Zusammenhang
können allenfalls Fragen an das Polizeiamt der Stadt Zug bzw. an
das Mobilitätsmanagement gerichtet werden. Weiter wird der Stadtökologe
Bruno Trüssel Fragen in diesem Zusammenhang beantworten können
(Tel. 041 / 728 23 85).
Stadt: Der Eigentümer einer Veloabstellanlage
muss diese so unterhalten, dass durch deren Betrieb niemand gefährdet
wird. Die Zufahrten müssen korrekt signalisiert sein.
Für böswillige Sachbeschädigungen ist alleine die Täterschaft
verantwortlich, unabhängig davon, welche Gegenstände oder Einrichtungen
beschädigt werden. Von dieser Verantwortung darf eine Täterschaft
nicht entlastet werden.

Abstellpätze Glashof: Einige Bikes wurden auf korrekt
parkierte Velos geworfen.
IGVelo Zug: Wie wird mutwilligen
Beschädigungen von parkierten Velos begegnet?
Kanton: Die Zuger Polizei empfiehlt, Beschädigungen
von Velos anzuzeigen. Damit wird die Grundlage für weitere Ermittlungen
gelegt. Zudem wirkt die Zuger Polizei allgemein präventiv durch
ihre uniformierte Präsenz.

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IGVelo Zug: Gibt es ein Konzept, wie der Verwahrlosung des Bahnhofumfelds
begegnet werden kann?
Kanton: Es
ist nicht Aufgabe der Zuger Polizei zu beurteilen, ob die Einschätzung der Verwahrlosung zutrifft. Das Mobilitätsmanagement
der Stadt Zug führt unter Einbezug der SBB, dem Stadtökologen,
dem städtischen Werkhof und unserer Dienststelle jährlich
eine "Veloräumungsaktion" durch. Damit will man eine
gute Ordnung und einen guten Eindruck bei den Passanten/Touristen erreichen.
Stadt: Ein Patentrezept gibt es nicht. Die Stadtverwaltung
wird – sofern die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen
– weiterhin Veloräumaktionen
durchführen.

Richtung Siemens: 2 Fahrräder in der Baugrube.
IGVelo Zug: Wäre mit einer bedienten Velostation
(vgl. "Thema Velostation")
aus polizeilicher Sicht eine Sicherheitsgewinn zu erwarten?
Kanton: Eine
bediente Velostation würde bestimmt
einen Sicherheitsgewinn darstellen.
Stadt: Die Alternative Fraktion (SGA/Parteilose)
hatte im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) eine Motion zur
Schaffung einer Velostation
beim neuen Bahnhof Zug eingereicht. Der GGR hat diese Motion an seiner
Sitzung vom 28. Oktober 2003 beraten und den Stadtrat beauftragt, dem
GGR den Bau einer Velostation in Etappen vorzuschlagen. Die neue Vorlage
dazu kann noch im ersten Halbjahr 2004 dem Stadtrat unterbreitet werden.
IGVelo Zug: Dürfen auf signalisierten Veloabstellplätzen Motorräder
und Roller parkiert werden? Ist diese Praxis schweizweit geregelt?
Kanton: Nein, dies ist nicht erlaubt, vgl. OBV Ziff. 253
/ 254.
IGVelo Zug: Wer ist in der Stadt Zug für die öffentlichen Veloabstellanlagen
wie beispielsweise Neustadtcenter (Areal), Bundesplatz (beim Kiosk),
Burgbach (neben Burgbachkeller) etc. etc. zuständig?
Kanton: Es
handelt sich hier um öffentliche Plätze.
Diese Frage sollte durch den Stadtökologen beantwortet werden.
Stadt: Eigentümerin dieser Veloabstellanlagen
ist die Stadt Zug. Sie muss diese korrekt und einwandfrei unterhalten
wie ein privater Eigentümer.
Verantwortlich für den Langsamverkehr bei der Stadtverwaltung
Zug ist das Polizeiamt (Verkehrstechnik).

Bahhof Haupteingang Seite Metalli. ein Bild der Zerstörung
Die Fragen wurden durch die Sicherheitsabteilung des
Kantons und das Sicherheitsdepartement der Stadt beantwortet. Die Fragen
stellte Nick Mijnssen.
Kommentar:
Verwahrlosung fängt beim Velo an
Am Wochenende des 8.
und 9. Mai wurde, den offensichtlichen Spuren zu Folge, um den Bahnhof
Zug
erheblich
randaliert.
Diese Aggressionen haben sich einmal mehr gegen die dort parkierten
Velos gerichtet. Ob diese im Zusammenhang mit dem von der Zuger Presse
vom 10.5. berichteten Saubannerzug von Skinheads standen, muss im nachhinein
eine Vermutung bleiben.
Gegen Velos gerichteter Vandalismus ist aber weder neu noch ein Einzelfall:
Der neue Bahnhof hat leider nichts an der Tatsache geändert, dass der
Bereich der Veloabstellanlagen ein trauriges Bild abgibt von vergammelten
und demolierten Velos, sowie Fahrrädern, von denen Teile geklaut
wurden
und in den Ständern "Vergessen" wurden. Mit
der erwähnten einmal jährlich durchgeführten Veloräumaktion kann
weder
der "gute
Eindruck", noch eine minimale soziale Kontrolle des Bahnhofumfelds
erreicht werden.
Zu befürchten ist, dass die Velo Fahrenden sich mit der Situation abgefunden
haben, dass die Interessen des umweltfreundlichsten Transportmittel bei
den Behörden kein Gehör finden. In der Annahme, dass es ohnehin nichts
nützt, macht deshalb kaum jemand eine Anzeige.
Es ist höchste
Zeit, dass die Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen und Kapazitäten
und Mittel finden, die es heute in einem tendenziell anonymen Bahnhofumfeld
offenbar braucht, um einer Verwahrlosung vorzubeugen. dazu müssten
die Erfahrungen in anderen Städten beigezogen werden.
Acuh die Einrichtung einer bedienten(!) Velostation ist ein probates
Mittel, um mit menschlicher Präsenz dem Eindruck des sozialen Niemandslandes
zu vermeiden. Auch dazu gibt es Erfahrungen.
Nick Mijnssen
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