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Radpolizei in Zug!


Die ZuPo hat Polizisten auf Rädern! Diese erfreuliche Tatsache machte die IG Velo neugierig und wollte mehr wissen:


Kontrolle vor der Kantonsbibliotheke

Frage: Seit wann gibt es in Zug die Bikepolizisten und auf wessen Initiative wurden diese geschaffen?

Antwort: Die Rad fahrenden Polizisten der Zuger Polizei gibt es seit Herbst 2002. Die Zuger Polizei besitzt schon seit längerem Fahrräder auf verschiedenen Polizeistationen sowie auf dem Hauptposten. Diese werden vorwiegend für Botengänge benutzt. Diese Tatsache ist vermutlich wenig aufgefallen, da sich die Lenker meist in Zivil bewegen.
Für den eigentlichen Patrouillendienst sind dann aber, auf Initiative eines Mitarbeiters, zwei Mountain-Bike angeschafft worden, welche dem Einsatzzweck besser entsprechen. Diese Fahrräder werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zuger Polizei in Uniform gefahren.

F: Wie viele Bikepolizisten gibt es in Zug?

A: Die Zuger Polizei rekrutiert keine eigentlichen Bike-Polizisten, wie das in anderen Polizeikorps vor allem in unserem nördlichen Nachbarland der Fall ist.
Die Rad fahren Polizisten der Zuger Polizei rekrutieren sich vorwiegend aus den Reihen der Bereitschafts- und Verkehrspolizei.

F: Wann sind die Bikepolizisten im Einsatz und in welchen Gebieten?

A: Die Rad fahrenden Polizisten der Zuger Polizei sind zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs. Ihre Einsatzzeit richtet sich in erster Linie nach der Ereignislage oder nach einem bestimmten Kontrollauftrag.
Schwerpunktmässig werden sie aber erst in 2. Priorität zusammengestellt. Dies hängt vor allem mit dem Personalbestand zusammen.

F: Patrulieren die Bikepolizisten auch auf Velowegen und melden verwahrloste Velos oder Be-schädigungen am Weg?
-Wenn Ja: Besteht dazu ein Auftrag oder werden nur bestimmte Wege kontrolliert.
-Wenn Nein: Weshalb nicht?

A: Die Polizisten der Zuger Polizei sind gehalten überall und immer die Augen offen zu halten. Dass die Sensibilität auf die von Ihnen angesprochenen Punkte vom Polizist zu Polizist differiert, ist verständlich. Ein konkreter Auftrag in diesem Sinne besteht nicht.

F: Was ist der Auftrag eines Bikepolizisten?

A: Der Auftrag des Rad fahrenden Polizisten wird je nach Ereignislage definiert.
In erster Linie soll er sich auf Wegen, welche mit Patrouillenfahrzeugen eher selten befahren werden, bewegen. Er hat die gleichen Aufgaben wie eine Fusspatrouille, kann diese aber mit dem Fahrrad auf ein grösseres Aktionsgebiet ausdehnen.
An erster Stelle steht der Bürgerkontakt.

F: Gibt es Rückmeldungen aus der Bevölkerung über die Polizisten auf Rädern?

A: Die Rad fahrenden Polizisten werden von der Bevölkerung sehr gerne gesehen. Wir haben einige positive Rückmeldungen bekommen.

F: Wie ist die Rückmeldung der Polizisten selber? Ist es ein "muss" oder wird um den Bike-Dienst gekämpft?

A: Im Moment ist das Radfahren bei der Polizei kein befohlener Dienst. Natürlich gibt es Polizisten, die gerne mit den Rädern unterwegs sind und sich auch dafür spontan melden. Wir vertreten die Meinung, dass der Spass an der Sache den grössten Erfolg bringt, wovon nicht zuletzt auch der Bürger profitiert.
Viele möchten noch mehr mit dem Fahrrad unterwegs sein. Dies ist aber an vielen Tagen mit angespannter Auftragslage einfach nicht möglich und scheitert meist an den Personalbeständen.


Im Hintergrund der Zugersee bei starken Wolken.

F: Bewähren sich die Biker? Was sind die grundlegenden Vorteile/ Nachteile der veloisierten Poli-zisten?

A: Vorteile:
* grosse Mobilität
* abgelegene Wege werden auch befahren
* schnelle, lautlose Fortbewegung
* positive Bürgerkontakte werden durch das Fahrrad gefördert.

Nachteile:
* geringe Transportmöglichkeiten für Material
* momentan keine geeignete Bekleidung vorhanden

F:
Wird dieser Dienst ausgebaut?

A: Im Moment befinden wir uns noch in einer Testphase. Es kann noch nicht gesagt werden, was die Zukunft bringt. Vor allem möchten wir zukünftig in allen Gemeinden des Kantons Zug mit dem Velo präsent sein. Die Bereitschafts- und Verkehrspolizei ist in Zug stationiert und rückt ab dem Hauptgebäude aus. Wir prüfen im Moment ob der Transport der Fahrräder mit einem Polizeifahrzeug in die verschiedenen Gemeinden sinnvoll ist. Wir sehen den Vorteil darin, dass die Rad fahrenden Polizisten dadurch noch flexibler sind und zudem über ein Fahrzeug mit der entsprechenden Ausrüstung verfügen, was ihnen auch grössere Einsätze erlaubt.

F: Wer ist für den Unterhalt der Fahrräder zuständig und wo geschieht dies?

A: Eine Fahrradwerkstatt

F: Führen die Polizisten Flickzeug mit sich? Wird ein "Platten" selber geflickt?

A: Das Fahrrad wird im Falle eines "Platten" abtransportiert und der Betroffene kann seinen Dienst auf eine andere Art und Weise weiterführen. Der Polizist soll sich auf seine Kernaufgabe konzentrieren können. Das Flicken des Velos überlassen wir gerne den Fachleuten.

F: Bekommen die Polizisten eine zusätzliche Ausbildung? (z.b. Flickkurs, Fahrtechnik)

A: Nein, die meisten Polizisten die sich für diesen Dienst melden, fahren auch in der Freizeit sehr viel Fahrrad.

F: Sind die Velos mit einem GUTEN Velolicht ausgestattet? Dynamo oder Akku?

A: Da die Polizei mit gutem Vorbild vorangeht, sind die Fahrräder natürlich gemäss den geltenden Vorschriften ausgerüstet.
Die Fahrräder sind mit einem Nabendynamo ausgerüstet.

F: Werden Velofahrer nun von den Bikepolizisten kontrolliert und gebüsst?

A: Velofahrer müssen immer und zu jeder Zeit damit rechnen, dass sie gebüsst werden, wenn sie sich nicht an die entsprechenden Verkehrsregeln halten. Sie vergessen meist, dass die Verkehrsregeln auch zum Schutze des Radfahrers gemacht worden sind.
Hier appelliert die Polizei an die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Das Ausfällen der Busse richtet sich nicht danach, ob der Polizist mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuss unterwegs ist.
Die Polizei macht da keinen Unterschied zwischen Velo- und Autofahrern. Da wir vermehrt auf Radwegen unterwegs sind, kann da schon die eine oder andere Busse anfallen.


Fahrradkontrolle

F:
Fahren die Bikepolizisten immer in Vorbildfunktion oder dürfen sie "wilde" Verfolgungsjagden absolvieren?

A: Die Polizei kann zur Ausübung ihrer Funktion Verkehrsregeln übertreten, wenn der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht verletzt wird.
Die von Ihnen erwähnte Verfolgungsfahrt - sollte es zu einer solchen kommen -  kann nicht zum vornherein als nicht vorbildlich bewertet werden. Tritt der Erfolg ein, so hat die Polizei das gemacht, was der Bürger erwartet. Unterlässt die Patrouille die Verfolgung, könnte das vom Bürger als nicht vorbildlich ausgelegt werden.

F: Wo ist das Blaulicht und das Horn versteckt?

A: Die Rad fahrenden Polizisten der Zuger Polizei verfügen über kein Blaulicht und Horn.
Es gibt aber auf dem Markt entsprechende Vorrichtungen. Wer weiss vielleicht wird es in Zukunft Fahrräder der Polizei geben, welche mit Blaulicht und Horn ausgerüstet sind.

Die Fragen von Andreas Hägi wurden von Stephan Rogger von der Zuger Polizei per e-mail im Sommer 04 beantwortet.
Vielen Dank!

Weitere Links zum thema:
BikePatrol.ch
US Bike Patrol, Bericht des Velojournal


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