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Ortsplanungsrevision und dem Teilrichtplan Verkehr der Stadt Zug

Korrekturen zur Karte:

  1. Entlang der Neuen Lorze vom Brüggli aus besteht eine kantonale Radstrecke.
  2. Steinhauser Fussweg – Chamerstrasse (Höhe Familiengärten): Die Lorzenstrasse, resp. der Kiesweg zum Steinhauser Fussweg ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt.
  3. Stadtbahnhaltestelle Chollermüli: Die Unterführung für die Velos liegt auf der Westseite. Die Einfahrt vis-à-vis bei „Im Rank“ ist so nicht möglich, da kein durchgehender Weg besteht. Radfahrende können die Strecke von der Bushaltestelle Rankhof aus passieren, was aber recht eng und zudem als Fussgängerweg markiert ist. Die Velofahrenden sind hier sicher zur Rücksicht auf die Fussgänger gezwungen (enges und kurviges Weglein).
  4. Die kommunale Radstrecke beim Oberwiler Kirchweg ist noch nicht realisiert. Die Strasse ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt (wobei eine Öffnung für die Velofahrenden diskutiert wird und wir dies sehr begrüssen).
  5. Schleife: Der eingezeichnete kommunale Radweg von der Feldstrasse zum Schleife Weg ist nicht durchgehend (Geleise!).

Anliegen:

  1. Die Innenstadt kann vom Hang (von Ost) zum See (nach West) und umgekehrt nur an ganz wenigen Stellen sicher überquert werden (bei der Gotthardstrasse, beim Gubelloch und bei der Feldstrasse). Bei der Zugerbergstrasse, Kirchenstrasse und beim Kolinplatz ist in beide Richtungen nur für geübte Velofahrende eine Querung der stark befahrenen Grabenstrase/Neugasse möglich. Beim Postplatz ist eine legale Querung von der Poststrasse/Zeughausgasse zum Veloweg am Vorstadt-Quai nicht möglich.
  2. Der Veloweg an der Artherstrasse entlang in Richtung Altstadt fordert die zweimalige Querung der stark frequentierten Strasse ohne Querungshilfen (Markierungen, Inseln usw.)
  3. Brüggli: Die Unterführung an der Neuen Lorze beim Brüggli muss velotauglich gestaltet werden. Auch hier wird der Zugang zum See durch eine enge und stark abfallende Unterführung erschwert.
  4. Die Querung der Strasse bei der Lorzenstrasse (s. oben mit Fahrverbot) an den See kann praktisch nur über den Fussgängerstreifen sicher erfolgen. Dasselbe gilt auch bei der Stadtbahnhaltestelle Chollermüli.
  5. Der geplante Weg über die Äussere Lorzenallmend erachtet die IG Velo nicht als zwingend, da es bereits einen guten Weg entlang der Alten Lorze gibt.
  6. Göblistrasse: Erhält diese Strasse eine neue Linienführung oder ist tatsächlich parallel zu dieser Strasse in Richtung Arbach noch ein Veloweg geplant?
  7. Die IG Velo begrüsst die Aufhebung des allgemeinen Fahrverbots auf dem Landhaus-Weg.
  8. Ebenfalls sind die beiden geplanten zum See parallel verlaufenden Fahrradwege von Oberwil in die Stadt für die Velofahrenden ein Gewinn.

Ausblick:

Auf der Karte ist die Nordzufahrt als Strasse noch nicht eingezeichnet. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die bestehenden und neuen Velostrecken nicht durch die stark befahrende Nordzufahrt beeinträchtigt werden:

  1. Guter und ungefährlicher Zugang zum und aus dem Quartier Gartenstadt. Die Gartenstadt darf nicht durch Mauern und enge Durchlässe für die Velofahrenden fast nicht mehr erreichbar sein. Auf der Nordzufahrt müssen die Autofahrenden gebührend über die Velofahrenden informiert werden.
  2. Die Verbindung in die Weststrasse muss mit geeigneten Querungshilfen unterstützt werden.
  3. Die Nordzufahrt muss auf der Höhe Feldstrasse für Velofahrende sicher querbar sein.
  4. Wir wünschen ausdrücklich eine Querverbindung von der Mattenstrasse über die Chamerstrasse durch das Siemensareal bis zur Gartenstadt.

Downloads:

Stellungsnahme der IG Velo Zug zum "Entwurf Teilrichtplan Verkehr".

Stellungsnahme der IG Velo Zug zu " Öffentliche Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision".

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