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Privatstrassen fürs Velo öffnen Im Velowegnetz der Stadt Zug existieren noch mehrere grössere Lücken. Unter anderem sind einige Privatstrassen mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Die IG Velo Zug will diese fürs Velo öffnen. Grosse Ablehnung an der Hertistrasse
Von zwölf Eigentümern an der Hertistrasse haben uns acht Ihre Meinung kundgetan. Eine Person war mit der Öffnung der Privatstrasse einverstanden, wenn die Zufahrt und das Parken vor dem Haus gewährleistet bleibt. Alle anderen äusserten sich negativ und begründeten dies damit, dass es schon genügend Radwege gebe, die Strasse zu schmal sei oder dass es sich um elegant verdeckte Enteignungsabsichten der Stadt Zug handle. Was auch immer zu einer solchen Meinung führen konnte, eine solche Absicht hegte die IG Velo Zug sicher nicht. Geteilte Meinung am Landhausweg Die Rückmeldungen von sechs Besitzern waren kontrovers: zwei sind dafür, zwei dagegen und zwei wollten kontaktiert werden. Die Abklärungen mit den Eigentümern nehmen noch einige Zeit in Anspruch. Insbesondere stellt sich die Frage, wie weit ein Fahrwegrecht errichtet werden könnte, ohne dass eine entsprechende Änderung im Grundbuch erfolgen müsste. |
Oberwiler Kirchweg bald offen Die privaten Eigentümer des Oberwiler Kirchwegs gelangten an das Kantonsgerichtspräsidium Zug mit dem Wunsch, das bestehende allgemeine Fahrverbot gerichtlich festzusetzen. In solchen Fällen wird das Polizeiamt der Stadt Zug jeweils zur Stellungnahme eingeladen.. Das Polizeiamt empfahl eine Signalisation, welche das Velofahren gestattet. Dieser Vorschlag stiess bei den Privateigentümern nicht zum Vornherein auf Abneigung. Sie äusserten Sicherheitsbedenken und verlangten eine Studie. Das Variantenstudium liegt vor. |