aktuell
Kontakt
Velophon
Velobörse
über uns
Kurse
hierThemen
Ausrüstung
Links
zurück

webmaster

Privatstrassen fürs Velo öffnen

Im Velowegnetz der Stadt Zug existieren noch mehrere grössere Lücken. Unter anderem sind einige Privatstrassen mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Die IG Velo Zug will diese fürs Velo öffnen.

In der Stadt Zug gibt es diverse Privatstrassen, welche mit einem totalen Fahrverbot belegt sind. Nur Anwohner haben das Fahrrecht. Zum Teil handelt es sich bei diesen Strassen um wichtige Verbindungswege für Schülerinnen und Schüler. Die Strassenabschnitte werden deshalb oft trotzdem von den Velofahrenden benutzt. Unseres Wissens werden nur selten Bussen verteilt, die IG Velo Zug würde es trotzdem begrüssen, wenn die Privatstrassen legal befahren werden könnten.

Die IG Velo gelangte deshalb mit einem Schreiben an die Bewohner von Privatstrassen, um sie nach deren Meinung zu fragen. Es handelt sich um die Hertistrasse, den Landhausweg sowie den Oberwiler Kirchweg.

Grosse Ablehnung an der Hertistrasse

Von zwölf Eigentümern an der Hertistrasse haben uns acht Ihre Meinung kundgetan. Eine Person war mit der Öffnung der Privatstrasse einverstanden, wenn die Zufahrt und das Parken vor dem Haus gewährleistet bleibt. Alle anderen äusserten sich negativ und begründeten dies damit, dass es schon genügend Radwege gebe, die Strasse zu schmal sei oder dass es sich um elegant verdeckte Enteignungsabsichten der Stadt Zug handle. Was auch immer zu einer solchen Meinung führen konnte, eine solche Absicht hegte die IG Velo Zug sicher nicht.

Geteilte Meinung am Landhausweg

Die Rückmeldungen von sechs Besitzern waren kontrovers: zwei sind dafür, zwei dagegen und zwei wollten kontaktiert werden. Die Abklärungen mit den Eigentümern nehmen noch einige Zeit in Anspruch. Insbesondere stellt sich die Frage, wie weit ein Fahrwegrecht errichtet werden könnte, ohne dass eine entsprechende Änderung im Grundbuch erfolgen müsste.

Oberwiler Kirchweg bald offen

Die privaten Eigentümer des Oberwiler Kirchwegs gelangten an das Kantonsgerichtspräsidium Zug mit dem Wunsch, das bestehende allgemeine Fahrverbot gerichtlich festzusetzen. In solchen Fällen wird das Polizeiamt der Stadt Zug jeweils zur Stellungnahme eingeladen.. Das Polizeiamt empfahl eine Signalisation, welche das Velofahren gestattet. Dieser Vorschlag stiess bei den Privateigentümern nicht zum Vornherein auf Abneigung. Sie äusserten Sicherheitsbedenken und verlangten eine Studie. Das Variantenstudium liegt vor.

Die Eigentümer sind mit den gemachten Vorschlägen einverstanden. Nebst der Signalisation eines Verbotes für Motorwagen, -räder und Mofas („Dreiteiler“) sind der Einbau von Trottoirüberfahrten und die bauliche Anpassung des südlichen Teils des Oberwiler Kirchweges vorgesehen.

Sobald die letzten Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Stadtrat über die neue Signalisation befinden.

Hoffen wir, dass sich die Ängste der Anwohner nicht bewahrheiten und die Velofahrenden nachher nicht durch dieses Strassenstück rasen.

Wenn diese Eigentümer von guten Erfahrungen berichten, werden vielleicht auch Anwohner anderer Privatstrassen bereit sein, ihre Strasse für die Velofahrenden zu öffnen.


Astrid Estermann

veloanimation